Inklusion und die UNO Konvention

Die UN Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung wurde 2008 vom österreichischen Parlament ratifiziert! Der Artikel 24 behandelt den Bereich "Bildung"


So stehts auf der Homepage der Bildungsdirektion:

Durch die Ratifizierung der UN Behindertenrechtskonvention im Jahre 2008 ergibt sich für Österreich der klare Auftrag, Inklusion an Schulen weiter zu entwickeln.

In Artikel 24 dieser Behindertenrechts-Konvention heißt es:

„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen […].“

Der Begriff Inklusion wird durch die Festlegung in der UN-Behindertenrechtskonvention meist mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Verbindung gebracht, tatsächlich sind aber alle Schülerinnen und Schüler gemeint, die Unterstützung brauchen, um am schulischen Leben und Lernen teilhaben zu können, wie beispielsweise auch Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen oder besonderen (Hoch)Begabungen.

Inklusive Pädagogik geht daher vom Prinzip der Heterogenität und der Anerkennung des Menschen als bio-psycho-soziales Wesen aus. Schule sollte Lernmöglichkeiten schaffen, die sich an bedeutsamen Fragen und Interessen sowie an den jeweiligen Entwicklungsniveaus der Schüler/innen orientieren.“ (Feyerer, Prammer; 2016).

Im Fokus steht die größtmögliche Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler an altersadäquaten, entwicklungsförderlichen Aktivitäten. Unser Blick ist ressourcenorientiert. Barrieren innerhalb des Systems sind zu erkennen und abzubauen.

 

https://www.bildung-ooe.gv.at/Schule-und-Unterricht/Paedagogische-Themen/Diversit-t---Mehrsprachigkeit.html

 

Dieses Gremium ist für die Umsetzung der Konvention in Österreich zuständig:

 

https://www.monitoringausschuss.at/